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Martin Luther

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Martin Luther, gemalt von Lucas Cranach dem Älteren, 1529

Martin Luther (* 10. November 1483 in Eisleben; ursprünglicher Nachname Luder; † 18. Februar 1546 Eisleben) war der theologische Urheber und Lehrer der Reformation. Als zu den Augustinermönchen gehörender Theologieprofessor wollte er Fehlentwicklungen in der Katholischen Kirche durch ausschließliche Orientierung an der als Wort Gottes verstandenen Person Jesus Christus beseitigen. Seine Neuentdeckung der Gnade Gottes, seine Predigten und Schriften - besonders seine Lutherbibel - entfalteten breite Wirkungen. Sie wurden von den Fürstentümern des 16. Jahrhunderts dazu genutzt, die Zentralmächte von Papst und Kaiser zurückzudrängen und veränderten das mittelalterliche Gesellschaftsgefüge nachhaltig. Unter ihrem Einfluss kam es entgegen Luthers Absichten zu einer Kirchenspaltung, Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche und weiterer Konfessionen des Protestantismus.

Leben

Herkunft

Porträt von Luthers Vater, 1527

Luthers Eltern waren der Bauer, Bergmann, Mineneigner und spätere Ratsherr Hans Luder (1459-1530) und dessen Ehefrau Margarethe, geb. Lindemann (1459-1531). Martin wurde als ihr erster oder zweiter Sohn in Eisleben (im Süden des heutigen Sachsen-Anhalt) geboren

Am folgenden Martinstag (11. November 1483) wurde er auf den Namen des Tagesheiligen getauft. Er wuchs im benachbarten Mansfeld auf, wo der Vater als Hüttenmeister im Kupferschieferbergbau bescheidenen Wohlstand erwarb. Beide „Lutherstädte“ liegen im Landkreis Mansfelder Land und hatten damals einige tausend Einwohner.

Luther erfuhr eine damals normale, strenge väterliche, aber auch liebevolle Erziehung. Seine Eltern waren kirchentreu, aber nicht übermäßig fromm. Von 1488 bis 1497 besuchte er die Mansfelder Stadtschule und danach für ein Jahr die Magdeburger Domschule. Dort unterrichteten ihn die Brüder vom gemeinsamen Leben, eine spätmittelalterliche Erweckungsbewegung. 1498 schickten ihn die Eltern auf das Franziskanerstift Eisenach, wo er eine musikalisch-poetische Ausbildung erhielt. Er galt als sehr guter Sänger.

Studium

Älteste Abbildung Martin Luthers als Augustinermönch mit Tonsur von Lucas Cranach d. Ä.

Von 1501 bis 1505 studierte Luther an der Universität Erfurt in Thüringen und erhielt den „Magister Artium“ der philosophischen Fakultät: Dazu gehörte eine Grundausbildung auf Latein in den Fächern Grammatik, Rhetorik, Logik, Ethik und Musik. Hier erwarb er sich eine genaue Kenntnis der Lehren des Aristoteles, die seit Thomas von Aquin die mittelalterliche Scholastik beherrschten, aber in Erfurt bereits in der Kritik des Nominalismus standen.

Auf väterlichen Wunsch begann Luther nach seiner Promotion ein Studium der Rechtswissenschaften. Doch am 2. Juli 1505 wurde er nach dem Besuch seiner Eltern in Mansfeld auf dem Rückweg nach Erfurt bei Stotternheim von einem schweren Gewitter überrascht, hatte Todesangst und rief zur Heiligen Anna, der Mutter Marias: Heilige Anna, hilf! Lässt Du mich leben, so will ich ein Mönch werden. Aufgrund dieses Gelübdes trat er gegen den Willen seines Vaters dann in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt ein. Hier übte er die Ordensregeln in vorbildlicher Strenge, so dass er schon am 27. Februar 1507 zum Priester geweiht wurde.

Trotz täglicher Bußübungen litt Luther große Gewissensqualen. Seine Hauptfrage war: Wie kriege ich einen gnädigen Gott? Sein Beichtvater Johann von Staupitz, der Generalvikar der Kongregation, empfahl Luther daraufhin für ein Theologiestudium und versetzte ihn dazu 1508 nach Wittenberg. In der dortigen Klosterschule lernte er die Theologie Ockhams kennen, der Gottes Freiheit ebenso wie die menschliche Willensfreiheit betonte, dazu die Kirchenväter, vor allem – vermittelt durch die „Sentenzen“ des Petrus LombardusAugustin. Ein Jahr darauf promovierte er auch zum baccalarius biblicus (Professor der Bibel), der Griechisch und Hebräisch beherrschte, und hatte nun neben Moralphilosophie auch biblische Fächer zu lehren.

1510 reiste Luther nach Rom, um im Auftrag seines Erfurter Konvents, in den er inzwischen zurückgekehrt war, gegen die von oben befohlene Vereinigung der strengen „Observanten“ mit den liberaleren Augustinerklöstern zu protestieren. Er nahm an einer Generalbeichte teil und rutschte auf dem Bauch die „Heilige Treppe“ am Lateran hinauf, um Sündenvergebung für sich und seine Verwandten zu erlangen. Er zweifelte also damals noch nicht an der römischen Bußpraxis, war aber schon entsetzt über den Unernst und Sittenverfall, die ihm in Rom begegneten.

1511 holte Staupitz ihn erneut nach Wittenberg und machte ihn 1512 als Doktor der Theologie zu seinem Nachfolger. Obwohl er Luthers Gewissensnot nur lindern, aber nicht lösen konnte, hielt ihre Freundschaft bis zu Staupitz' Tod 1524 an.

In den folgenden Jahren hielt Luther Vorlesungen über die Psalmen und Paulusbriefe, von denen einige Originalmanuskripte oder wörtliche Kopien erhalten geblieben sind. Daran kann man seine Entwicklung zum Bruch mit den römisch-katholischen Lehren nachvollziehen. Er folgte anfangs noch dem Schema des „vierfachen Schriftsinns“ und deutete das Alte Testament allegorisch auf Christus. Dabei hielt er sich an die überlieferte Bibeldeutung des Ockhamismus, Neuplatonismus, der Mystik oder der „Devotio moderna“, formte sie aber bereits ganz auf den Glauben des Einzelnen hin um. Dessen Verlorenheit stellte er schon die unmittelbare Gnade Gottes gegenüber, noch ohne über deren Vermittlung durch Kirche und Sakramente nachzudenken.

Reformatorische Wende

In der Lutherforschung ist umstritten, wann Luther die Gerechtigkeit Gottes sola gratia (allein aus Gnade) entdeckte. Von der Datierung der Reformatorischen Entdeckung hängt ihre inhaltliche Näherbestimmung und Bedeutung für die beginnende Reformation mit ab.

In einer späteren Eigenaussage beschrieb Luther diesen Wendepunkt als unerwartete Erleuchtung, die er in seinem Arbeitszimmer im Südturm des Wittenberger Augustinerklosters erfahren habe. Manche datieren dieses Turmerlebnis auf die Jahre 1511 bis 1513, andere um 1515 oder um 1518, wieder andere nehmen eine allmähliche Entwicklung der reformatorischen Wende an. Unstrittig ist, dass Luther sein Erlebnis als große Befreiung empfand. In der einsamen Meditation über den Bibelvers Röm 1,17 EU habe er plötzlich entdeckt, was er seit einem Jahrzehnt vergeblich gesucht hatte:

Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, welche aus dem Glauben kommt und zum Glauben führt; wie geschrieben steht (Hab 2,4 EU): Der Gerechte wird aus dem Glauben leben.

Dieser Bibelvers führte früher oder später zu seinem neuen Schriftverständnis: Gottes ewige Gerechtigkeit ist ein reines Gnadengeschenk, das dem Mensch nur durch den Glauben an Jesus Christus gegeben wird. Keinerlei Eigenleistung kann dieses Geschenk erzwingen. Auch der Glaube, das Annehmen der zugeeigneten Gnade, ist kein menschenmögliches Werk.

Damit war für Luther die gesamte mittelalterliche Theologie mit ihrer kunstvollen Balance zwischen menschlichen Fähigkeiten und göttlicher Offenbarung (Synergismus) zerbrochen. Von nun an nahm er die Kirche zunehmend kritischer in den Blick, die sich in all ihren Formen und Inhalten als Vermittlungsanstalt der Gnade Gottes an den Menschen sah.

In der Römerbrief-Vorlesung von 1515 liegt Luthers neues Verständnis der Rechtfertigung allein aus Gnade Gottes bereits ausformuliert vor, wenn auch noch vermischt mit Denkschemata Augustins und der Mystik von Johannes Tauler. 1516 veröffentlichte er zudem die Theologia deutsch, das Werk eines unbekannten Mystikers (genannt der „Frankfurter“), das ihn in seiner wachsenden Ablehnung äußerlicher kirchlicher Riten bestärkte.

Mit der Änderung seines Nachnamens von Luder zu Luther – nach dem griechischen Wort ελευθερός (eleutheros: „Befreiter“, „frei“) – signalisierte er seit 1517 auch äußerlich seine innere Verwandlung.

Ablass und 95 Thesen

Martin Luther

Luther hatte schon bei seiner Romreise Bußpraktiken kennengelernt, die er innerlich ablehnte. Mit dem Verkauf von Ablassbriefen sollte der Bau des Petersdoms in Rom finanziert werden. Ablassbriefe sollten den Gläubigen einen dem Geldbetrag entsprechenden Bußerlass für sie oder für bereits gestorbene Angehörige bescheinigen, wurden aber als Sündenerlass gegen Geld verkauft: Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt. Genau ein Jahr vor dem Thesenanschlag in Wittenberg predigte Luther erstmals öffentlich dagegen.

Im Sommer 1517 bekam er die vom Mainzer Kardinal Albrecht verfasste Instructio Summarium, eine Anweisung für die im Land umherreisenden Ablassprediger, zu Gesicht. Mit einem Teil dieser Einnahmen wollte der Erzbischof seine Schulden bezahlen, die er bei den Fuggern hatte. Diese hatten ihm sein Kurfürstenamt finanziert. Dazu sandte er den Ablassprediger Johann Tetzel auch nach Sachsen.

Am 4. September 1517 gab Luther zunächst 97 Thesen nur für seine Dozenten-Kollegen heraus, um einen Disput über die gesamte scholastische Theologie unter ihnen in Gang zu bringen. Eine wörtliche Kopie davon fand sich erst kürzlich in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel wieder. Erst dann verfasste Luther jene Reihe von 95 Thesen, die direkt auf den Ablass Bezug nahmen und die er am 31. Oktober am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben soll.

Diese Thesen fanden den großen öffentlichen Widerhall, der die Reformation auslöste. Darin protestierte Luther weniger gegen die Finanzpraktiken der Katholischen Kirche als gegen die darin zum Ausdruck kommende verkehrte Bußgesinnung. Der Ablasshandel war für ihn nur der äußere Anlass, eine grundlegende Reform der ganzen Kirche „an Haupt und Gliedern“ zu fordern. Dabei griff er den Papst noch nicht direkt an, sah dessen Aufgabe aber in der Fürbitte für alle Gläubigen. Für die breitere Bevölkerung verfasste er 1518 den in einfacher, verständlicher Weise abgefassten Sermon von dem Ablass und Gnade.

Kardinal Albrecht zeigte Luther nun in Rom an; Tetzel reagierte mit Gegenthesen auf die Disputationsreihe vom September, bei der ihn der Ingolstädter Theologe Johannes Eck unterstützte. Im April 1518 durfte Luther im Auftrag von Staupitz vor der Augustinerkongregation in Heidelberg seine Theologie erläutern. Hier grenzte er die exklusive Relation von Gnade zum Glauben (sola gratiasola fide) scharf gegen Aristoteles und die menschliche Willensfreiheit ab. Er gewann eine Reihe von Anhängern, die später zu Reformatoren wurden, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz, Sebastian Franck. Im August berief die Universität Wittenberg außerdem Philipp Melanchthon, der bald Luthers engster Freund und Schüler wurde.


Der römische Prozess

Im Juni 1518 hatte die Kurie Luther nach Rom vorgeladen, um die Gefahr der Ketzerei in einem Verfahren zu untersuchen. Noch vor dem Termin wurde die Anklage auf notorische Ketzerei geändert: Spitzel in Luthers Wittenberger Vorlesungen hatten ihn mit gefälschten Thesen denunziert. Er ersuchte aus gesundheitlichen Gründen um eine Anhörung auf deutschem Gebiet, wobei er sich auf die Gravamina deutscher Nation berief. Der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise, der ihn ausliefern sollte, unterstützte ihn dabei.

Damit wurde Luthers Prozess in politische Interessen verwickelt: Papst Leo X. brauchte den Kurfürsten für die anstehende Kaiserwahl und gab seinem Einwand im August 1518 daher statt. Kardinal Cajetan sollte Luther beim Reichstag zu Augsburg verhören. Vom 12. bis 14. Oktober 1518 sprach er dort vor. Er weigerte sich, zu widerrufen, wenn er nicht aus der Bibel heraus widerlegt würde. Für Cajetan war er damit als Ketzer überführt und hätte ausgeliefert werden müssen. Doch Friedrich lehnte dies weiterhin ab.

Im Januar 1519 starb Kaiser Maximilian I.: Er hatte den spanischen König Karl I. als Nachfolger vorgesehen. Der Papst wollte diesen verhindern, da er wegen Karls Besitztümern in Italien eine Umklammerung des Kirchenstaats fürchtete. Deshalb ließ er Luthers Prozess zunächst ruhen und beauftragte Karl von Miltitz, den Kurfürsten für eine friedliche Lösung zu gewinnen. Der römische Gesandte erreichte, dass Luther sich zum Schweigen verpflichtete.

Während der Verfahrenspause stellte Eck Thesen für ein Streitgespräch mit Luthers Wittenberger Dozentenkollegen Andreas Bodenstein (genannt Karlstadt) auf. Diese richteten sich so klar gegen Luther, dass dieser sein Schweigen brach und vom 4. bis 14. Juli 1519 an der Leipziger Disputation teilnahm. Dort spitzte Eck den Konflikt auf die Frage der Papstautorität zu; Luther wagte nun die These, der Papst sei de iure erst seit 400 Jahren - dem Decretum Gratiani, das päpstliches mit kanonischem Recht gleichstellte - Führer der Christenheit.

Eck versuchte Luther dann als Anhänger des 100 Jahre zuvor als Ketzer verbrannten Jan Hus zu überführen; Luther warf Rom im Gegenzug die Abspaltung der Orthodoxie vor. Er ordnete nun auch das Konzil von Konstanz der Autorität der Heiligen Schrift unter. Dieses hatte das Nebeneinander von drei Päpsten zwar beendet, aber die Autoritätsfrage - Konzil oder Papst - nicht geklärt. In diesem Kontext fiel Luthers Satz: Auch Konzile können irren. Damit stellte er die individuelle Gewissensfreiheit im Hören auf die Bibel auch über autoritative Konsensentscheidungen der Bischöfe. Dies war der Bruch mit der katholischen Kirche.

Nachdem Karl am 28. Juni 1519 doch zum Kaiser gewählt worden war, nahm die Kurie Luthers Prozess wieder auf. Nach einem weiteren ergebnislosen Verhör vor Cajetan erließ der Papst am 15. Juni 1520 die Bannbulle Exsurge Domine. Sie verdammte 41 aus dem Zusammenhang gerissene und teilweise verdrehte Sätze Luthers ohne Begründung und Widerlegung, setzte ihm eine Frist von 60 Tagen zur Unterwerfung und drohte ihm den Kirchenbann (Ausschluss) an.

Luther-Statue an der Marktkirche Hannover

Reichstag zu Worms

Im Oktober 1520 widmete Luther Papst Leo dennoch seine Schrift De libertate christiana (Von der Freiheit eines Christenmenschen) und appellierte an ein neues Konzil. Am 10. Dezember aber vollzog er den endgültigen Bruch, indem er auf Verbrennungen seiner Bücher mit der Verbrennung der Bulle sowie einiger Schriften der Scholastik und des kanonischen Rechts vor dem Wittenberger Elstertor antwortete. Daraufhin wurde er am 3. Januar 1521 mit der Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert.

Dies und seine reformatorischen Hauptschriften machten Luther nun im ganzen Reich bekannt. Der Buchdruck, die allgemeine soziale Unzufriedenheit und politische Reformbereitschaft verhalfen ihm zu einem außergewöhnlichen publizistischen Erfolg: Bis zum Jahresende waren bereits 81 Einzelschriften und Schriftsammlungen von ihm erschienen, vielfach in andere Sprachen übersetzt, in insgesamt 653 Auflagen.[1] In vielen Ländern regten sich ähnliche Reformbestrebungen, die nun sehr stark von den politischen Spannungen zwischen Fürstentümern und Zentralmächten bestimmt wurden.

Kurfürst Friedrich der Weise erreichte durch zähes Verhandeln, dass Luther seine Position vor dem nächsten Reichstag nochmals erläutern und verteidigen durfte. Das zeigt den Niedergang der mittelalterlichen Macht von Papst und Kaiser: Karl V. war der letzte Kaiser, den ein Papst krönte. Am 17. April 1521 stand Luther vor dem Reichstag zu Worms, wurde vor den versammelten Fürsten und Reichsständen verhört und letztmals zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit und im Wissen, dass dies sein Tod sein konnte, lehnte er ab, da er nicht aus Gründen der Schrift widerlegt worden sei: Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen.

Darauf verhängte der Reichstag am 8. Mai das vom Kaiser gezeichnete Wormser Edikt über ihn: Es verbot unter Berufung auf die Bannbulle des Papstes im gesamten Reich, Luther zu unterstützen oder zu beherbergen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und gebot, ihn festzusetzen und dem Kaiser zu überstellen. Die Reichsacht wurde den Ständen jedoch erst nach dem offiziellen Reichstag mitgeteilt, so dass ihre Rechtsgültigkeit vielfach bestritten wurde. Auch so hätte jeder Luther töten können, ohne dafür belangt zu werden: Er war nun „vogelfrei“. Gemäß der Zusage an seinen Kurfürsten erhielt er aber freies Geleit. Später bereute Karl V. diese Zusage, weil die folgende Reformation die Einheit seines Reiches zerstörte.

Der Geächtete wurde am 4. Mai auf dem Heimweg nahe Schloss Altenstein bei Bad Liebenstein von Friedrichs Soldaten heimlich entführt und auf der Eisenacher Wartburg festgesetzt, um ihn der Gefahr zu entziehen.

Bibelübersetzung

Lutherstube auf der Wartburg

Auf der Wartburg blieb Luther bis zum 1. März 1522 inkognito als „Junker Jörg“. Auf Anraten Melanchthons übersetzte er im Herbst 1521 das Neue Testament in nur elf Wochen ins Deutsche. Diese Bibelübersetzung wurde später dann mit dem Alten Testament (übersetzt 1534) zusammen als berühmte Lutherbibel in großer Auflage verbreitet. Als Vorlage diente Luther ein Exemplar der griechischen Bibel des Erasmus von Rotterdam, zusammen mit dessen eigener lateinischen Übersetzung sowie der Vulgata, der lateinischen Bibelübersetzung von Hieronymus.

Damit machte Luther biblische Inhalte auch dem einfachen Volk zugänglich. Zwar gab es vorher schon 14 hochdeutsche und vier niederdeutsche gedruckte Bibelausgaben. Aber diese Übersetzungen fußten auf der Vulgata, der die griechische Septuaginta zugrunde lag: Sie hatten also zuvor mindestens zwei Übersetzungsschritte hinter sich. Luther dagegen bemühte sich wie die Humanisten um eine möglichst direkte Übersetzung der hebräischen und griechischen Urtexte. Er übersetzte weniger wörtlich, sondern versuchte, biblische Aussagen nach ihrem Wortsinn (sensus literalis) ins Deutsche zu übertragen. Er wollte „dem Volk aufs Maul schauen“ und verwendete daher eine kräftige, bilderreiche, volkstümliche und allgemein verständliche Ausdrucksweise. Dabei legte er sie aber auch gemäß seiner Auffassung von dem, was Christum treibet (Gottes Gnade in Christus als Ziel und Mitte der ganzen Schrift) aus.

Die Sprachform war das Ostmitteldeutsche seiner Heimat, in dem nord- und süddeutsche Dialekte schon vor Luther verschmolzen waren. Aber erst durch seine Bibelübersetzung entwickelte sich dieser Dialekt zum gemeinsamen Hochdeutsch. Sie gilt auch auch dichterisch als große Leistung, da sie bis in den Silbenrhythmus hinein durchdacht war.[2]

Protestanten verwenden die Lutherbibel mit mehreren revidierten Neuauflagen (zuletzt 1984) bis heute. Sie ist auch eine wichtige Basis der Kirchenmusik, deren Texte für Choräle, Kantaten, Motetten usw. verwendet werden.

Auch Luthers Predigten und Schriften waren in einer kräftigen und volksnahen Sprache verfasst, wobei er vulgäre Ausdrücke nicht verschmähte. Bekannt wurden viele deftige Zitate wie: Aus einem glücklichen Arsch kommt ein fröhlicher Furz.

Reformation in Wittenberg

In Wittenberg predigte Karlstadt inzwischen für weitreichende Gottesdienstreformen: u. a. gegen die Klöster, Opfergebete, Bilder in Kirchen und für das Abendmahl mit dem Laienkelch. Ab 1522 setzte der Stadtrat die Neuerungen um und beschloss auch Maßnahmen gegen Armut und Unzucht, wie sie Luther in seinen Schriften von 1520 vorgeschlagen hatte. Doch die Tumulte ebbten nicht ab: Viele Nonnen und Mönche verließen nun die Klöster in Sachsen. Die „Zwickauer Propheten“, die unter dem Visionär Nikolaus Storch und dem Lutherschüler Thomas Müntzer gegen die Kindertaufe vorgingen und deshalb aus Zwickau ausgewiesen worden waren, verschärften die Unruhe.

Daraufhin folgte Luther dem Hilferuf der Stadtväter und kehrte im März nach Wittenberg zurück. Mit täglichen Predigten überzeugte er die Bürger binnen einer Woche von maßvolleren Reformen. Die Liebe, nicht äußere Dinge seien entscheidend; Bilderbeseitigung sei unnötig, da Bilder nicht schadeten. Bis auf die Opfergebete ließ er die römische Messordnung unverändert, führte aber daneben das evangelische Abendmahl ein. Damit kehrte Ruhe ein, und Karlstadt verließ die Stadt.

Mit Luthers Abgrenzung von den „Schwärmern“ fiel eine Vorentscheidung für den Verlauf der Reformation: Der radikale Bruch mit katholischen Gottesdienstformen blieb ebenso aus wie gleichzeitige tiefgreifende Sozialreformen. Dafür erfuhr Luther nun Unterstützung der Böhmischen Brüder und der Utraquisten (gemäßigte Hussiten).

Heirat und Familie

Luther und die ehemalige Nonne Katharina von Bora, die 1524 aus dem Kloster Nimbschen (Zisterzienserinnen) geflohen war und seitdem in Wittenberg lebte, verlobten sich am 13. Juni 1525. Die Hochzeit fand am 27. Juni statt. Die Eheschließung war für Luther logische Folge seiner Lehren, da er den Zölibat ablehnte, die Auflösung der Klöster verlangte und die Eheschließung nicht mehr als sakrales Sakrament verstand. Damit stieß er viele vor den Kopf. Doch Katharina war ihm in seinen persönlichen Problemen eine große Hilfe. Durch Beherbergung von Studenten, die zahlreiche Aussprüche Luthers aufschrieben, beugte sie wirtschaftlichen Nöten vor.

Luther hatte mit ihr sechs Kinder: Johannes (*7. Juni 1526), Elisabeth (* 10. Dezember 1527, † 3. August 1528), Magdalena (* 4. Mai 1529, † 20. September 1542), Martin (* 7. November 1531, † 4. März 1565), Paul (* 28. Januar 1533) und Margarethe (* 17. Dezember 1534).

Luthers Wappen war die „Lutherrose“.[3] In einem Brief vom 8. Juli 1530 beschrieb er es so (Bild):

Das erste sollte ein Kreuz sein - schwarz - im Herzen, das seine natürliche Farbe hätte. Denn so man von Herzen glaubt, wird man gerecht … Solch Herz soll mitten in einer weißen Rose stehen, anzeigen, dass der Glaube Freude, Trost und Friede gibt … darum soll die Rose weiß und nicht rot sein; denn weiße Farbe ist der Geister und aller Engel Farbe. Solche Rose steht im himmelfarbenen Feld, dass solche Freude im Geist und Glauben ein Anfang ist der himmlische Freude zukünftig … Und um solch ein Feld einen goldenen Ring, dass solche Seligkeit im Himmel ewig währt und kein Ende hat und auch köstlich über alle Freude und Güter, wie das Gold das edelste köstlichste Erz ist …

Haltung zum Deutschen Bauernkrieg

Die mittelalterliche Feudalordnung führte auch infolge vieler Kriege dazu, dass die Fürsten den Bauern immer mehr Abgaben aufbürdeten, ihre Gewohnheitsrechte (z.B. das Jagen, Fischen, Holz schlagen) immer stärker einschränkten und sie in die Leibeigenschaft zwangen. Dies führte schon im 15. Jahrhundert zu einer Serie von Bauernaufständen, zuerst in der Schweiz. In deutschen Gebieten kam es 1524 zum großen Bauernkrieg. Ausgehend von schweizerischen, schwäbischen und badischen Bauern breiteten sich die Aufstände wie ein Flächenbrand aus. Auch einige Städte schlossen sich an, da die Unzufriedenheit mit Fürsten und Bischöfen allgemein sehr groß geworden war.

Die Bauern stellten Forderungen, die von der bloßen Wiederherstellung ihrer Gewohnheitsrechte bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft und zu demokratischen Grundrechten reichten (12 Artikel). Dabei beriefen sie sich auch auf die Bibel und sahen sich moralisch im Recht, da sie Luthers Reformation auf ihrer Seite glaubten. Nach einigen Erfolgen der Bauern ließen die Fürsten ein Gegenheer aufstellen, das aber die ersten Schlachten verlor. In Weinsberg ermordeten einige Bauern einen Grafen und seine Begleiter (Weinsberger Bluttat). Daraufhin verfasste Luther, der sich bis dahin zurückgehalten hatte, seine Schrift Wider die mörderischen Rotten der Bauern. Diese ermutigte alle Fürsten - unabhängig von ihrer Konfession - dazu, die Bauern mit aller notwendigen Gewalt niederzuschlagen. Daraufhin verstärkten die Fürsten, bei denen Luthers Wort Gewicht hatte, das Gegenheer.

1525 erreichten die Aufstände auch Thüringen und Sachsen. Hier war Thomas Müntzer zum Wortführer der Bauern geworden. Er hatte anfangs wie Luther versucht, die Landesfürsten für Reformen zu gewinnen. Nachdem Luther den Kurfürsten ermutigt hatte, Müntzers Forderungen abzulehnen, wurden dessen eigenständige Reformversuche in Allstedt verboten. Nun übernahm Müntzer die Führung des Bauernheeres und wollte es nach Mansfeld führen, um den dort ansässigen Grafen zu entmachten. Bei Bad Frankenhausen wurde sein Heer vom Fürstenheer gestellt und umzingelt. Die Bauern waren nur mit Schlegeln und Sensen bewaffnet und hatten kaum Kampferfahrung. Müntzer war kein Militärführer, sondern ein wortgewaltiger Prediger. Nach Scheinverhandlungen trieben die berittenen Soldaten die Bauern auseinander und richteten ein Blutbad an, bei dem etwa 5000 Bauern ermordet wurden. Müntzer wurde wenige Tage später gefasst und enthauptet. Luther begrüßte dies als gerechte Strafe für den „Teufel“, der das „weltliche“ und „himmlische“ Reich vermischt und gegen Gottes Ordnung rebelliert hatte (vgl. Zwei-Reiche-Lehre). Trotzdem fühlte er sich mitverantwortlich für das Gemetzel, das nicht zuletzt auf seinen Aufruf hin geschehen war.

Nach dieser Niederlage wurden auch alle übrigen Aufstände nach und nach niedergeschlagen. Man schätzt, dass im deutschen Sprachraum etwa 130.000 Bauern dabei ihr Leben verloren. Keine einzige ihrer Forderungen wurde erfüllt, sondern vielfach wurden ihre Lasten verschärft. Nach diesem ersten Revolutionsversuch dauerte es über 300 Jahre, bis der Feudalismus, und 400, bis die Monarchie in Deutschland überwunden wurden.

Konsolidierung der Reformation

Gemäß seiner Zwei-Reiche-Lehre trennte Luther Glaubensfragen streng von politischen Fragen. Konsequenz wäre eigentlich ein völliger Neuaufbau der evangelischen Kirche auf alleiniger Basis der reformatorischen Theologie gewesen. Luther hielt jedoch wie die meisten Zeitgenossen eine konfessionelle Vielfalt innerhalb eines Territoriums für undurchführbar und empfahl Andersgläubigen, auszuwandern. Da sich in deutschsprachigen Gebieten zunächst kein katholischer Bischof der Reformation anschloss und eine willkürliche Ausgrenzung Andersgläubiger für Luther von Gott verbotene Amtsanmaßung war, bat er 1525 den sächsischen Kurfürsten darum, als herausragendes Mitglied der Kirche deren Visitation - d.h. die Überprüfung des Klerus auf Glaubenstreue und Amtsführung im Sinne des Evangeliums - anzuordnen. Dieses pragmatische und situationsbedingte Notkonzept wurde bald zur Regel in evangelischen Gebieten und begünstigte dort die Entwicklung zu konfessionellen Landeskirchen, die von den Landesfürsten geschützt, aber auch gelenkt und abhängig waren.[4]

Als die katholischen Reichsstände 1529 auf dem zweiten Reichstag zu Speyer die Aufhebung der bisherigen partiellen Duldung der Evangelischen durchsetzten, legten die evangelischen Stände (fünf Fürstentümer und 14 Städte aus Oberdeutschland) die Protestation zu Speyer ein. Seitdem nennt man die evangelischen Christen auch Protestanten. Beim folgenden Reichstag zu Augsburg 1530 wollten Luthers Anhänger den protestantischen Glauben reichsrechtlich anerkennen lassen. Dazu verfasste Melanchthon das protestantische Glaubensbekenntnis, die „Confessio Augustana“, die Kaiser Karl auf dem Augsburger Reichstag überreicht wurde und schließlich geduldet wurde. Luther konnte als Geächteter nicht daran teilnehmen und unterstützte seine Anhänger von der Feste Coburg aus, kritisierte aber auch einige der Kompromissformeln Melanchthons als zu entgegenkommend.

Spätzeit

Nach dem Augsburger Reichstag trat Luther nur noch seelsorgerlich und publizistisch hervor. Er hielt bis 1545 Vorlesungen in Wittenberg, doch seit 1535 fast ausschließlich über die Schöpfungsgeschichte. Mit verschiedenen Stellungnahmen zu theologischen und politischen Einzelfragen versuchte er zudem weiterhin, den Fortgang der Reformation zu beeinflussen, jedoch mit weit weniger direkten Wirkungen.

In den Türkenkriegen (1521-1543) forderte Luther den Kaiser und die Reichsstände 1529 angesichts der Belagerung Wiens wie viele andere Theologen zum gemeinsamen Verteidigungskrieg auf, jedoch anders als diese mit vehementer Ablehnung der Kreuzzugsidee. Seit 1535 rief er jedoch in einigen Schriften dazu auf, den „Feinden Christi“ mit schärfstem Zorn zu begegnen. So befürwortete er gegen seinen Grundsatz Ketzer verbrennen ist wider den Willen des Heiligen Geistes (1519) die Verfolgung der Täuferbewegung. 1535 beendeten katholische wie evangelische Fürsten gemeinsam das Täuferreich von Münster. 1543 erschien „Von den Juden und ihren Lügen“ (s.u.), 1545 „Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet“.

Inschrift auf Luthers Grab, Schlosskirche Wittenberg

Trotz eines schon länger währenden Herzleidens reiste er im Januar 1546 über Halle nach Eisleben, um einen Streit des Grafen von Mansfeld zu schlichten. Er starb am Zielort am 18. Februar 1546. Sein Leichnam wurde nach Wittenberg überführt und am 22. Februar in der Schlosskirche beigesetzt.

Theologie

Überblick

Luthers theologisches Denken ist äußerst komplex, vielfältig, umfangreich und umfassend. Viele seiner Schriften, Predigten, Vorlesungen, Kommentare und Disputationen lassen sich nur kontextuell aus Situation, Anlass, Zweck erklären; erst in der Gesamtschau werden tragende Grundlinien seiner Theologie erkennbar.

Man teilt Luthers Werke historisch-genetisch in vier Phasen ein, die jedoch nicht exakt abgrenzbar sind:

  • Entwicklung der reformatorischen Entdeckung: ca. 1509 bis 1518
  • öffentliches Hervortreten gegen herrschende römisch-katholische Lehren: ca. 1517-1520
  • Abgrenzung von Mitstreitern und innerevangelischen Gegnern: ca. 1521-1530
  • Spätschriften: ca. 1530-1546

Systematisch wird Luthers Theologie oft mit dem vierfachen Sola/Solus zusammengefasst:

  • sola scriptura: „Allein die Heilige Schrift“ ist der kritische Maßstab allen christlichen Redens und Handelns
  • sola gratia: „Allein durch Gnade“ ohne jedes eigene Zutun wird der Mensch von Gott gerechtfertigt
  • sola fide: „Allein der Glaube“, das Geschenk (nicht: die menschenmögliche Leistung!) der Annahme des Wortes Gottes in Christus schafft unser Heil
  • solus Christus: „Allein Jesus Christus“, der wahre Mensch und wahre Gott, schafft durch seine stellvertretende Hingabe am Kreuz ein-für-alle-mal unsere Rechtfertigung und Heiligung, die uns im mündlichen Evangelium und im Sakrament des Abendmahls zugeeignet wird. Dies ist der tragende Grund der übrigen drei Prinzipien des reformatorischen Glaubens.

Reformatorische Hauptschriften

In drei reformatorischen Hauptschriften des Jahres 1520 entfaltet Luther seine Theologie. Mit diesen Werken findet sie weite Verbreitung.

An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung: Mit dieser Adelsschrift wendet sich Luther auf deutsch an die weltlichen Fürsten, denen er die Durchführung der reformatorischen Maßnahmen übertragen will, da die Bischöfe darin nach seiner Meinung versagt haben. Luther argumentiert, dass sich die Romanisten vor der Reformation hinter drei Mauern verstecken: 1. Sie stellen die kirchliche Obrigkeit über die weltliche. 2. Wenn die Reformation mit Hilfe der Bibel begründet wird, verweisen sie darauf, dass nur der Papst das Recht hat, die Bibel endgültig auszulegen. 3. Soll zu Auslegungszwecken oder Reformationsbemühungen ein Konzil einberufen werden, wird darauf verwiesen, dass nur der Papst das Recht dazu besitze. Damit stehe der Papst über dem Konzil.

Außerdem schlägt Luther in der Schrift ein politisches Reformprogramm vor. So soll Bildung allen zugänglich sein, nicht nur dem Klerus. Der Zölibat und der Kirchenstaat sollen abgeschafft, das Zinsnehmen eingeschränkt und das Betteln verboten werden. Dafür soll es eine geregelte Armenfürsorge geben.

Luthers diesbezügliche Ansichten beendeten den Gegensatz von Staat und Kirche, der das Mittelalter geprägt hatte; die Fürsten wurden zu uneingeschränkten Beherrschern der neuen Staatskirchen. Erst 1918 endete dieser Zustand in Deutschland.

De captivitate Babylonica ecclesiae (Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche): Diese lateinisch abgefasste Schrift behandelt die Sakramente und reduziert sie unter Berufung auf die Einsetzungsworte Jesu von sieben auf drei - Taufe, Abendmahl und Buße (Beichte). Da er bei letzterem in der Frage der „Materie“ (nicht der Einsetzung Christi) unsicher ist, spricht er von zwei Sakramenten und einem sakramentalen Zeichen. Doch nicht die Reduktion ist das Bahnbrechende, sondern die neue Auffassung, sie dem Wort unterzuordnen. Luther sieht im Sakrament nicht mehr göttliches Gnadenmittel, sondern das sichtbare Zeichen der göttlichen Verheißung. Die Sakramente veranschaulichen die Wortverkündigung, fügen ihr aber nichts hinzu. Hier liegt die eigentliche, bis heute trennende Grenzlinie zum katholischen und orthodoxen Sakraments- und Kirchenverständnis.

Von der Freiheit eines Christenmenschen: Diese Schrift handelt von der „evangelischen Freiheit“, die das Leben eines Christen ausmacht. Luther fasst sie im Anschluss an Paulus von Tarsus in zwei Sätzen zusammen, die sich dialektisch ergänzen und bedingen:

  • Ein Christ ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan - durch den Glauben.
  • Ein Christ ist ein dienstbarer Knecht aller und jedermann untertan - durch die Liebe.

Der vergeblich um eine Verständigung im Ablassstreit bemühte Georg Miltitz riet Luther, diese Schrift Papst Leo zu widmen, um die endgültige Exkommunikation noch abzuwenden. Doch nach dem Verbot seiner Schriften setzte Luther den Papst noch im selben Jahr mit dem „Antichrist“ gleich.

Abgrenzung vom katholischen Gottesdienst- und Sakramentsverständnis

  1. Bei Katholiken wird die Messe als Opfer verstanden, welches der Priester Gott darbringt (Opferpriestertum). Luther stellte neu den Gnadencharakter der Messe heraus, indem den Gläubigen im Abendmahl die durch Christi Tod erwirkte Gnade durch den Priester ausgeteilt wird (Gnadenpriestertum). Mittelalterliche Auffassungen sahen in der Messe ein Opfer, welches zusätzlich zum einmaligen Kreuzesopfer Christi vor Gott Gnade erwirken sollte für die Sünden der Menschen. Sehr oft fand sich die Meinung, Christus werde in der Messe durch den Priester immer wieder neu als Opfer dargebracht. Vor allem aus diesem Grund war für Luther die römische Messe „das größte und schrecklichste Greuel“ von allen „päpstlichen Abgöttereien“. Er betont vehement das Opfer am Kreuz als ausreichend („Es ist vollbracht.“) und sieht in der erneuten Opferung eine den Aussagen der Bibel widersprechende Tradition. - An dieser Stelle ist es wichtig zu beachten, dass seit dem Konzil von Trient (auch in Rückbesinnung auf ihre Wurzeln) die katholische Theologie von einer Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers spricht, d.h. das eucharistische Opfer steht in einer numerischen Einheit mit dem Kreuz. Es fügt diesem nichts hinzu und spricht ihm nicht seine Einzigartigkeit ab: „Das Opfer, das Christus am Kreuz ein für allemal dargebracht hat, bleibt stets gegenwärtig wirksam“ (Katechismus der Katholischen Kirche, KKK 1364). Aus dieser Einheit heraus ist die Messe Opfergedächtnis; somit kann gesagt werden, dass das Kreuzesopfer für immer fortlebt (vgl. KKK 1366 und 1382), ohne dass damit der Einmaligkeit oder Vollgültigkeit der Erlösungstat abgetan wird. Die Messe ist kein Opfer, welches mit endlichen Früchten das Kreuzesopfer ergänzt, sie hat ausschließlich durch ihre Einheit mit dem Kreuz Opfercharakter. Dieses Verständnis ist deutlich von mittelalterlichen Auffassungen zu trennen. Die entsprechenden Verurteilungen der Reformationszeit sind nicht die aktuelle Lehre betreffend.
  2. Das Sakrament wurde nur in einer Gestalt (sub una) den Gläubigen gereicht. Stattdessen forderte Luther die stiftungsgemäße Austeilung des Kelches auch an die Laien.
  3. Luther wies die Wirkung des Sakraments ex opere operato auch ohne innere Herzensgesinnung des Empfangenden zurück. Das Altarsakrament zielt auf den gläubigen Empfang von Christi Leib und Christi Blut. Fehlt der Glaube an die Worte Christi: Das ist mein Leib - Das ist mein Blut (im Sinne der Realpräsenz) nimmt sich der Kommunikant die Heiligen Gaben nicht zum Heil (Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit vgl. Luthers Kleiner Katechismus), sondern zum Gericht. So fordert das Sakrament einerseits den Glauben zum segensreichen Empfang, weckt aber auch gleichzeitig den Glauben.
  4. Die Wandlung schon allein zu sehen und dieser im Gottesdienst beizuwohnen, galt als segensvoll. Aus diesem Grund nahmen die mittelalterlichen Gläubigen zwar an der Messe teil, empfingen aber das Sakrament sehr selten. Oft ging man weniger als alle drei Jahre zur Kommunion. Luther dagegen betonte, dass es auf das Empfangen des Sakraments ankommt. Wer der Messe nur passiv beiwohnt, hat keinen Nutzen vom Sakrament.
  5. Die Wortverkündigung spielte eine untergeordnete Rolle. Für Luther und die Reformatoren war die Predigt und das Hören der Gemeinde ein den Gottesdienst konstituierendes Element.
  6. Der Gebrauch der lateinischen Sprache in der Feier des Gottesdienstes machte diesen den Gläubigen unverständlich.

Luthers Kritik an der römischen Transsubstantiationslehre betraf nicht die Realpräsenz (wirkliche Gegenwart) Christi Leib und Blut in den Elementen von Brot und Wein. Darin war er durchaus mit den römischen Theologen einig. Mit Melanchton entwickelte Luther eine Ansicht, die später Konsubstantiationslehre genannt wurde: Die Kommunikanten nehmen den wirklichen Leib und das wirkliche Blut Jesu Christi in, mit und unter Brot und Wein entgegen. Brot und Leib Christi, sowie Wein und Blut Christi sind in „sakramentaler Einheit“ (Luther, Vom Abendmahl Christi) durch die Einsetzungsworte miteinander verbunden. Brot und Wein verschwinden ihrer Substanz nach nicht. Damit wird ein zentrales Problem der Transsubstantiationslehre beseitigt, nämlich die nach lutherischer, aber auch schon innerscholastischer Kritik der Schöpfungslehre widersprechende Auffassung, dass die Substanzen von Brot und Wein vergehen, um Leib und Blut Christi als den neuen Substanzen in den Akzidenzien von Brot und Wein Raum zu machen.

Luthers Kritik betraf auch den Rang als Dogma, den die Transsubstantiationslehre in der römischen Kirche hatte. Und die daraus resultierende Überordnung des Sakramentes über das Wort. Seiner Ansicht nach ist das Sakrament eine besondere Gestalt des Wortes Gottes, nämlich, wie er in Anlehnung an Augustinus formuliert, sichtbares Wort (verbum visibile).

Gegen die „Schwärmer“: Der innerevangelische Abendmahlsstreit

Die Frage der rechten Form und Bedeutung des Abendmahls und des darin enthaltenen Heils für den Gläubigen teilte die Reformation im Abendmahlsstreit in Lager. Luther hatte in der Zeit seiner Auseinandersetzung mit Karlstadt 1524 seine Auffassung von der wirklichen Gegenwart (Realpräsenz) des Leibes und Blutes Christi beibehalten und ausgebaut, die er schon ansatzweise 1520 in Auseinandersetzung mit der anders gelagerten römischen Option und in der Korrespondenz mit den Böhmischen Brüdern 1523 schriftlich zum Ausdruck gebracht hatte. Luthers Rede von der leiblichen Anwesenheit Christi im Abendmahl gründet sich auf die Einsetzungsworte mit der Stelle „Hoc est corpus meum“ (Mt 26,26; 1Kor 11,24) und stellt das „est“ in eine „den Heilsglauben mit einbeziehende Position“, d.h. wer es leugnet, entfernt sich vom rechtfertigenden Glauben selbst.

Karlstadt äußerte Bedenken gegenüber Luther und vertrat eine signitative Interpretation (Brot und Wein bedeuten Leib und Blut Christi) mit mystischem Anklang. Unabhängig davon entwickelte in der Schweiz der Zürcher Ulrich Zwingli ab 1523 eine rein signitative Auffassung der Anwesenheit des Leibes Christi im Abendmahl, und wertete die Nießung als geistliches Essen. Für den Gläubigen ist das Abendmahl Erinnerungsmahl an den einmaligen Opfertod Christi am Kreuz und allein deshalb geistlich wirksam.

Luther lehnte diese spiritualistische Haltung jedoch als „Schwärmerei“ konsequent ab. Seit 1525 schwoll die Auseinandersetzung zwischen Wittenberg und Zürich an. Indem sich Theologen oberdeutscher Städte wie Augsburg, Straßburg, Nürnberg und Memmingen positionierten, entbrannte der seit 1526 nun auf breiter literarischer Ebene geführter Abendmahlstreit. Seit 1527 führte Luther einen direkten Schlagabtausch bezüglich der exegetischen Argumente mit Zwingli. Der Streit gipfelte im Marburger Religionsgespräch vom 1.-4. Oktober 1529, bei dem sich Luther und Zwingli persönlich begegneten. 15 Artikel wurden als (eine Art) Konkordie niedergeschrieben, wobei der letzte Artikel über das Abendmahl als einziger umstritten blieb.

Einig waren sich Luther und Zwingli in folgenden Punkten: Beide lehnten die altgläubige Lehre von der substantiellen Wandlung des Brotes und des Weins in Fleisch und Blut Christi (Transsubstantiationslehre) ab, ebenso den Gedanken von der Wiederholung des Opfers Christi. Die Messe könne nicht Opferhandlung sein, da Christus nur einmal für alle gestorben sei.

Zwingli betonte den symbolischen Sinn der Einsetzungsworte: „est“ meine „significat“. Für Zwingli war die Durchführung des Abendmahls eine Erinnerung an und ein Bekenntnis zu dem Kreuzestod Jesu. Er betonte also den Gedächtnismahlcharakter. Dabei verwies Zwingli immer wieder auf Johannes 6,63: „Der Geist ist’s, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, sind Geist und sind Leben.“ Für Zwingli ergab sich aus dieser Aussage eine Dualität zwischen Geist und Fleisch. Der geistige Gottesbegriff, so argumentierte Zwingli weiter, gestatte es nicht, von einer leibhaften Gegenwart Christi im Abendmahl zu sprechen. Da Christus mit Leib und Geist in den Himmel gekommen sei, könne seither nur noch von einer geistigen Gegenwart Gottes auf Erden die Rede sein. Leiblich sei Jesus nur von der Geburt bis zur Himmelfahrt auf Erden gewesen; gelitten am Kreuz habe er als Mensch. Seit der Himmelfahrt befinde sich Jesu erhöhte menschliche, d.h. leibliche Natur „zur Rechten Gottes.“ Den Satz „Christus sitzt zur Rechten Gottes“ versteht Zwingli demnach örtlich. Da Christus „zur Rechten Gottes sitzt“, ist seiner Meinung nach die Realpräsenz der menschlichen Natur Christi beim Abendmahl ausgeschlossen.

Luther dagegen bestritt, dass Johannes 6,63 überhaupt etwas mit dem Abendmahl zu tun habe und verwies auf die vorhergehenden Aussagen des johanneischen Christus: „Amen, amen, das sage ich euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag. Denn mein Fleisch ist wirklich eine Speise und mein Blut ist wirklich ein Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm“ (Joh 6, 53ff).

Die „Rechte Gottes“ verstand Luther unräumlich. Christus habe Anteil an der Stellung Gottes und sei, wie Gott selbst, allgegenwärtig. Menschheit und Gottheit Jesu dürfen nach Luther nicht getrennt werden. Der örtlichen Begrenzung des Leibes Christi setzte er die Ubiquitätslehre entgegen. Diese besagt, dass Christus auch als der Menschgewordene und zum Vater Heimgekehrte an der göttlichen Allgegenwart teilhat und überall und jederzeit seine leibliche Gegenwart schenken kann.

Luther und die Juden

Hauptartikel: Antijudaismus im Mittelalter

Luthers Ablehnung des Judentums, das von Kritikern als Antisemitismus bezeichnet wird, wird heute stärker ins Blickfeld gerückt und hinsichtlich ihrer Wirkungsgeschichte in der Zeit des Nationalsozialismus kontrovers diskutiert. Sicher ist: Diese Ablehnung entstand erst allmählich. In seiner Schrift Daß Jesus ein Geborner Jude Sei (1523) betonte Luther, dass Jesus aus Gottes Volk stammte. Er schloss Gewalt gegen Juden aus und sah ihre gesellschaftliche Isolierung als Hindernis, sie „zu bessern“, das heißt, zum wahren Glauben zu bekehren. Er hoffte, Juden nach erfolgter Reformation der Kirche eher zu Christen bekehren zu können.

Darin wurde er enttäuscht. Danach wandelte er sich zu einem ausgesprochenen Judenfeind, wie seine Spätschriften deutlich zeigen: Brief wider die Sabbather an einen guten Freund (1538), Von den jüden und iren lügen (1543) und Vom Schem Hamphoras und vom Geschlechte Christi (1544). Darin erklärte Luther die Juden wie den Teufel zum ärgsten Feind des Christentums und bezog sich dazu auch – zu Recht oder zu Unrecht, ist umstritten – auf antijüdische Aussagen des Neuen Testaments. So schrieb er 1543 unter anderem in Von den jüden und iren lügen:

Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.
Wenn ich könnte, wo würde ich ihn [den Juden] niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.
Jawohl, sie halten uns [Christen] in unserem eigenen Land gefangen, sie lassen uns arbeiten in Nasenschweiß, Geld und Gut gewinnen, sitzen sie dieweil hinter dem Ofen, faulenzen, pompen und braten Birnen, fressen, sauffen, leben sanft und wohl von unserm erarbeiteten Gut, haben uns und unsere Güter gefangen durch ihren verfluchten Wucher, spotten dazu und speien uns an, das wir arbeiten und sie faule Juncker lassen sein … sind also unsere Herren, wir ihre Knechte.

Darauf folgte ein Sieben-Punkte-Plan zum Umgang mit den Juden:

Erstlich, das man jre Synagoga oder Schule mit feur anstecke und, was nicht verbrennen will, mit erden überheufe und beschütte, das kein Mensch ein stein oder schlacke davon sehe ewiglich Und solches sol man thun, unserm Herrn und der Christenheit zu ehren damit Gott sehe, das wir Christen seien. – Zum anderen, das man auch jre Heuser des gleichen zerbreche und zerstöre, Denn sie treiben eben dasselbige drinnen, das sie in jren Schülen treiben Dafur mag man sie etwa unter ein Dach oder Stall thun, wie die Zigeuner, auff das sie wissen, sie seien nicht Herren in unserem Lande. – Zum dritten, das man jnen nehme all jre Betbüchlein und Thalmudisten, darin solche Abgötterey, lügen, fluch und lesterung geleret wird. – Zum vierten, das man jren Rabinen bey leib und leben verbiete, hinfurt zu leren. – Zum fünften, das man die Jüden das Geleid und Straße gantz und gar auffhebe. – Zum sechsten, das man jnen den Wucher verbiete und neme jnen alle barschafft und kleinot an Silber und Gold, und lege es beiseit zu verwaren. – Zum siebenden, das man den jungen, starcken Jüden und Jüdin in die Hand gebe flegel, axt, karst, spaten, rocken, spindel und lasse sie jr brot verdienen im schweis der nasen.

Das wirkt heute wie ein Aufruf zu einigen der Maßnahmen, die später die Nationalsozialisten gegen Juden planten und vollzogen. Daher ist zu fragen, welches Ziel Luther damit verfolgte. Historiker weisen darauf hin, dass seine Schrift an evangelische Fürsten, nicht an die Bevölkerung gerichtet war. Luther betonte, er wolle nicht die Juden, nur ihre „Lügen“ - den jüdischen Glauben - angreifen. Er wollte erreichen, dass dieser auf keinen Fall weiter verbreitet werden konnte. Dazu verlangte er von den Fürsten strenge Unterdrückung und letztlich Vertreibung aller Juden aus ihren Territorien. Dem folgten diese jedoch – anders als im Bauernkrieg 1525 – nicht.

Ob diese Judenfeindschaft in Luthers Theologie angelegt war oder nur dem Zeitgeist folgte, ist umstritten. Es gab damals viele judenfeindliche Schriften; christlicher Antijudaismus war die Regel. Luthers judenfeindliche Klischees unterschieden sich nicht von katholischer Tradition, aus der er sie übernahm; sie erhielten jedoch größeres theologisches Gewicht, wo sie mit seiner Lehre von Gesetz und Evangelium verknüpft wurden. Damit wies er dem Judentum die Rolle des verworfenen, nur unter Gottes Zorngericht stehenden Volkes zu.

Antisemiten im Kaiserreich wie Adolf Stöcker, später die Nationalsozialisten Alfred Rosenberg und Julius Streicher haben sich oft auf diese Schrift berufen und Luthers judenfeindliche Aussagen zur Rechtfertigung ihres Rassismus benutzt. Sie konnten den fatalen Satz Die Juden sind unser Unglück daraus herleiten: ...so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen sind und noch sind. Viele Evangelische sahen die nationalsozialistische Rassenpolitik als Vollstreckung eines angeblich von Luther gewollten Deutschchristentums. Dabei ignorierten die NS-Ideologen stets, dass Israel für Luther immer Gottes Volk geblieben war und er in seiner letzten Predigt nochmals die Bekehrung, nicht die Ermordung der Juden angemahnt hatte.

Luther und die Hexenverfolgungen

Luther glaubte ebenso wie Johannes Calvin an die Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers. Er befürwortete die gerichtliche Verfolgung und gnadenlose Verurteilung von Zauberern und Hexen und begründete sie mit 2. Mose 22,17f: Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen. Dies zeigt eine Hexenpredigt, die er am 6. Mai 1526 dazu hielt:

Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann…
Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

Luther befürwortete also wie seine Zeitgenossen die Todesstrafe für vermeintliche Schadenszauberei. Er selbst betätigte sich jedoch nicht als eifernder Hexenjäger.

Auch in Luthers Kleinem Katechismus und im reformierten Heidelberger Katechismus finden sich bis heute nachgedruckte Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei. Darauf beriefen sich bis etwa 1800 zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen.

Gottesdienstordnungen

Luther verfasste 1523 eine erste lateinische Messordnung, die Formula Missae et Communionis pro ecclesia Wittenbergensi, eine gereinigte Form der Messe.

Erst 1526 erschien auf Drängen von Nikolaus Hausmann die Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts. Das in dieser Schrift enthaltene Gottesdienstformular war vor allem als Sonntagsgottesdienst für die Laien gedacht, die kein Latein verstanden. Daneben war aber auch die lateinische Messe, vor allem an Festtagen, weiterhin vorgesehen. Luther befürwortete weiterhin die lateinische Messe, damit auch die Jugend diese erlerne.

Neben der lateinischen und deutschen Messe nennt Luther eine dritte Form. Diese ist an eine ganz bestimmte Gruppe von Menschen gerichtet, ”die ienigen, so mit ernst Christen wollen seyn und das Euangelion mit hand und munde bekennen“ (WA 19,75,5f.). Dabei hat Luther wohl eine Art ”Kerngemeinde“ vor Augen, die sich in privaten Häusern trifft und Gottesdienst hält und wo die Mitglieder sich gegenseitig ermahnen, wenn sie untereinander Sünden begehen, ganz nach dem Befehl Christi. Luthers Vorhaben mit dieser dritten Weise des Gottesdienstes ging in die Richtung einer Integration derjenigen, die ernsthaft nach neutestamentlichen Vorgaben leben mochten. Auch sie sollten neben den anderen einen Platz in der Gemeinde haben, indem ihre Bedürfnisse befriedigt wurden.

Luther war wichtig, dass seine Messordnungen nicht als allgemein verbindlich angesehen werden sollten. Vielmehr sah er sie als Beispiele eines evangeliumsgemäßen Gottesdienstes.

Musik

Luther schrieb zahlreiche Kirchenlieder, da für ihn der Gesang als aktive Beteiligung der Gemeinde im Gottesdienst sehr wichtig war. Er komponierte selbst neue Lieder oder übernahm vorhandene Melodien, etwa gregorianische Hymnen, und gab ihnen neue deutsche Texte oder übersetzte die Originaltexte. Diese Lutherchoräle erschienen erstmals 1524 in Wittenberg in einem evangelischen Gesangbuch. Sie wurden zu einer Säule des reformatorischen Gottesdienstes und prägten zudem die Geschichte des geistlichen Liedes auf dem europäischen Kontinent nachhaltig.

(siehe Liste der Kirchenlieder Luthers)

Lutherbild am Lutherhaus in Wittenberg

Lutherforschung

Luthers Theologie wird erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts, systematisch erst seit etwa 1900 erforscht. Dabei war ihre Deutung stets eng mit der aktuellen Geschichte des Protestantismus verbunden. Wichtige Vertreter der Lutherforschung und -deutung waren Theodosius Harnack (konfessionelle preußisch-konservative Restauration), Albrecht Ritschl und Wilhelm Herrmann (neukantianischer Individualismus), Karl Holl und Erich Seeberg (Lutherrenaissance), Friedrich Gogarten, Karl Barth (Dialektische Theologie), Rudolf Bultmann, Gerhard Ebeling (existentiale Interpretation), Ernst Wolf, Hans Joachim Iwand (sozialkritisches Luthertum nach 1945).

Wegmarken der Lutherforschung waren die kritische Weimarer Gesamtausgabe, begonnen 1883, eine Fülle zwischen 1900 und 1920 neu aufgefundener Handschriften vor allem des frühen Luther (z.B. Vorlesungen 1509-1518), aber auch des späten Luther (Predigtnachschriften, Disputationsprotokolle 1522-1546), die Gründung der Luthergesellschaft 1917 und nach 1945 zunehmend interkonfessionelle und internationale Lutherkongresse (1956 Aarhus, 1960 Münster/Westfalen u.a.) sowie eine Fülle von Studien zu bestimmten Lebensabschnitten oder Einzelfragen.

Lange Zeit hatte bei den Protestanten die Erforschung der reformatorischen Wende das Übergewicht; dank der neueren Textfunde und interkonfessioneller Forschungsprojekte wurde allmählich das differenzierte und komplexe Verhältnis Luthers zur katholischen Tradition aufgehellt.[5]

Luthers Jugendeinflüsse und Frühschriften hat zuerst der Kirchenhistoriker Otto Scheel erforscht und festgestellt, dass Luther vor seinem Theologiestudium mit keinen häretischen, humanistischen und kirchenkritischen Strömungen seiner Zeit in Berührung kam (Die Entwicklung Luthers bis zum Abschluß der Vorlesung über den Römerbrief, Leipzig 1910; Dokumente zu Luthers Entwicklung (bis 1519), Tübingen 1911).[6]

Der schwedische Psychoanalytiker Erik H. Erikson unternahm 1958 den - in der Fachdiskussion heute weithin als überholt angesehenen - Versuch, Luthers Theologie aus frühkindlichen Deformationen seiner Sexualität und angestauten Schuld- und Hassgefühlen gegenüber seinem Vater zu erklären (Der junge Mann Luther. Eine psychoanalytische und historische Studie).

Luther in der Kunst

Bilder

Martin Luther gehört zu den am häufigsten im Bild dargestellten Personen der deutschen Geschichte. Schon zu Lebzeiten wurden geschätzte 500 Bilder, davon allein mindestens 306 Portraits, von ihm angefertigt; vermutet wird zudem eine hohe Dunkelziffer von Tausenden weiterer unbekannter oder verschollener Abbildungen. Darunter waren Kupferstiche, Grafiken, Holzschnitte, Medaillen, Kupferplatten, Steinreliefs, Lederstempel (Bucheinbände), Ofenkacheln, Textilien, Glasmalerei und Ölgemälde.

Viele der späteren Lutherbilder beruhen auf elf Portraits aus der Manufaktur von Lucas Cranach dem Älteren, fortgesetzt von seinen Söhnen Hans und Lucas Cranach dem Jüngeren. Cranach erhielt dazu als Hofmaler den Auftrag des sächsischen Kurfürsten. Luther gab sein Einverständnis und saß öfter „Modell“. Aus der Übereinstimmung seiner Gesichtszüge auf diesen von 1520 bis 1545 entstandenen Portraits schließt man trotz Spalatins Vorgaben auf relative Naturtreue. Originale Federzeichnungen erstellten außerdem Johann Wilhelm Reifenstein, der auch die Lutherrose schuf, das Totenbild Lucas Furtenagel.

Hinzu kommen zeitgenössische, nicht persönlich autorisierte Lutherbilder von fast allen damaligen wichtigen Künstlern, u.a. Heinrich Aldegrever, Albrecht Altdorfer, Hans Baldung Grien, Hans Sebald Beham, Jakob Binck, Daniel Hopfer, seinem Bruder Hieronymus Hopfer, Hans Holbein, Jobst Kammerer, Peter Vischer, Hans und Christoph Weiditz. Nur Albrecht Dürer, der Luthers Lehren seit 1520 anhing und wünschte, ihn abbilden zu dürfen, fehlt aus unbekannten Gründen.

Luther war die erste Person des christlichen Mittelalters, die eine bildliche Verehrung ähnlich wie katholische Heilige erfuhr.[7] Im 19. Jahrhundert wurde mittels Massenproduktion daraus ein bewusst geschaffenes national-heroisches Lutherimage.[8]

Denkmäler

Lutherstatue am Hamburger Michel

Stand- und Denkmäler von Luther findet man z. B. in:

Lutherdenkmal in Bielsko-Biała
Statue Martin Luthers auf dem Wittenberger Marktplatz

Filme

Referenzen

  1. Bernd Moeller: Deutschland im Zeitalter der Reformation S. 62
  2. Kurt Dietrich Schmidt, Kirchengeschichte S. 334
  3. Variationen und Bedeutung der Lutherrose
  4. Kurt Dietrich Schmidt, Kirchengeschichte S. 343
  5. Gerhard Ebeling, Artikel Martin Luther in: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, 3. Auflage, Sp. 495f
  6. K.D. Schmidt, a.a.O. S. 276
  7. Bayerisches Sonntagsblatt: Übersicht über Lutherdarstellungen in den Kirchen Bayerns
  8. Regine C. Hrosch: Das Bild als historische Quelle? Abbildungen zur Reformation in Geschichtsbüchern. Universität Oldenburg, Dissertation 2006

Werke

Von Luther sind zahlreiche Schriften überliefert, auch gibt es eine riesige Menge an überlieferten Predigten, Briefen und Tischreden. Vor allem Georg Rörer, der Luthers Schriften gesammelt und die meisten Tischreden und Predigten eigenhändig zu Papier gebracht hat, ist dies zu verdanken.

  • D. Martin Luthers Werke, Kritische Gesamtausgabe (Weimarer Lutherausgabe), 120 Bände, 1883 ff. (Sonderedition 2000-2007), ISBN 3740009454
  • Tischreden. Reclam, Ditzingen 1981, ISBN 3150012228
  • De servo arbitrio, 1525
  • Martin Luther. Studienausgabe in 6 Bänden. Evangelische Verlagsanstalt Leipzig, Luthers wichtigste Werke, frühneuhochdeutsch und lateinisch, kommentiert, mit Glossarband.

Literatur

  • Brecht, Martin: Martin Luther; ISBN 3-7668-3310-3 bzw. 3-7668-0852-4
    • Bd. 1: Sein Weg zur Reformation 1483-1521; Stuttgart: Calwer, 1981 (31990); ISBN 3-7668-0678-5
    • Bd. 2: Ordnung und Abgrenzung der Reformation 1521-1532; Stuttgart: Calwer, 1986; ISBN 3-7668-0792-7
    • Bd. 3: Die Erhaltung der Kirche 1532-1546; Stuttgart: Calwer, 1987; ISBN 3-7668-0825-7
  • Fausel, Heinrich: D. Martin Luther. Leben und Werk, 2 Bände (aus Luther-Sicht); Neuhausen-Stuttgart: Hänssler, 1996; ISBN 3-7751-2440-3
    • Bd. 1: 1483-1521
    • Bd. 2: 1522-1546
  • Friedenthal, Richard: Luther. Sein Leben und seine Zeit; München, Zürich: Piper, 81996 (11967); ISBN 3-492-20259-4
  • Haustein, Jörg: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen; Stuttgart u.a.: Kohlhammer, 1990
  • Haustein, Jörg: »Zwischen Aberglaube und Wissenschaft. Zauberei und Hexen in der Sicht Martin Luthers.«; in: Martin Luther und der Bergbau im Mansfelder Land, hg. von Rosemarie Knape; Lutherstadt Eisleben: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, 2000; S. 327-337; ISBN 3-9806328-7-3
  • Herrmann, Horst: Martin Luther. Ketzer und Reformator, Mönch und Ehemann; München: Orbis-Verlag, 1999; ISBN 3-572-10044-5
  • Herrmann, Horst: Martin Luther - Eine Biographie; Berlin: Aufbau-Taschenbuch-Verlag, 2003; ISBN 3-7466-1933-5
  • Joestel, Volkmar; Schorlemmer, Friedrich (Hg.): Wir sind allzu lange deutsche Bestien gewesen. Volksbildung bei Luther und Melanchthon. Eine Textsammlung; Wittenberg: Drei-Kastanien-Verlag, 2000; ISBN 3-933028-35-3
  • Kantzenbach, Friedrich Wilhelm: Martin Luther. Der bürgerliche Reformator; Göttingen u.a.: Musterschmidt, 1972; ISBN 3-7881-0068-0 (auch: Braunschweig - Wien - Solothurn: Archiv-Verlag, 1999)
  • Christian Graf von Krockow: Porträts berühmter deutscher Männer - Von Martin Luther bis zur Gegenwart; München: List-Verlag, 2001; S.11-56; ISBN 3-548-60447-1
  • The Martin Luther Quincentennial (17 Vorträge), hrsg. Gerhard Dünnhaupt, Detroit 1985
  • Mock, Albert: Abschied von Luther; Luther-Druck und Medien Service (1985); ISBN 3922727204
  • Treu, Martin: Martin Luther und das Geld; Wittenberg: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, 2000; ISBN 3-9806328-9-X
  • Wolff, Jens: Metapher und Kreuz; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2005; ISBN 3-16-148605-6
  • Zahrnt, Heinz: Martin Luther. Reformator wider Willen; Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2000; ISBN 3-374-01838-6
  • Zitelmann, Arnulf: »Widerrufen kann ich nicht« - Die Lebensgeschichte des Martin Luther; Weinheim: Beltz und Gelberg, 1999; ISBN 3-407-78813-4

Siehe auch

Weblinks

Commons: Martin Luther – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Martin Luther – Quellen und Volltexte

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Biographien

Quellen

Luther und die Juden

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